Trekking-Hütte

im Schloß Roßdorf

Einfach übernachten – nah an der Natur

Unsere Trekkinghütte ist die ideale Unterkunft für Radfahrer, Motorradfahrer, Wanderer und Naturliebhaber, die eine einfache Übernachtungsmöglichkeit suchen. Sie bietet einen geschützten Platz zum Schlafen sowie eine kleine Kochmöglichkeit – perfekt für alle, die unterwegs sind und dennoch komfortabel übernachten möchten. Die ruhige Lage auf unserem Gelände des Campingplatzes sorgt für eine entspannte Atmosphäre inmitten der Natur.

Die Hütte verfügt über keine eigene Dusche oder Toilette. Gäste nutzen die modernen Sanitäranlagen des Campingplatzes, die sich in unmittelbarer Nähe befinden.

Nach einem aktiven Tag in der Natur bietet die Trekkinghütte einen ruhigen Rückzugsort zum Ausruhen, Kochen und Kraft tanken – bevor das nächste Abenteuer beginnt.

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Wanderin mit Rucksack und Trekkingstöcken auf einer Anhöhe mit weitem Blick über die Landschaft der Rhön

Preise Trekkinghütte

Hauptsaison
08.05. - 25.05. und 05.07. - 23.08.
Anz. Tage
1 Person
2 Personen
1 Tag
65,00 €
70,00 €
2 Tage
120,00 €
125,00 €
3 Tage
175,00 €
180,00 €
4 Tage
225,00 €
230,00 €
Weiterer Tag
53,00 €
58,00 €
Nebensaison
24.04. - 08.05. und 24.08. - 11.10.
Anz. Tage
1 Person
2 Personen
1 Tag
60,00 €
65,00 €
2 Tage
110,00 €
115,00 €
3 Tage
160,00 €
165,00 €
4 Tage
205,00 €
210,00 €
Weiterer Tag
45,00 €
50,00 €

Weitere Infos

Die Preise beinhalten die Nutzung des Sanitärgebäudes (Duschen, Toilette usw.).

Im Sanitärgebäude stehen eine Waschmaschine und ein Trockner zur Verfügung.

Ein Handtuchpaket ist für 2,50 € pro Person erhältlich.

Unser schlichtes Apartment “von Wechmar” für zwei weitere Personen befindet sich im Schloß Roßdorf nebenan.

Grafische Illustration einer Trekkinghütte mit Bäumen für die Seite der Trekkinghütte am Schloß Roßdorf

Stornierungsregeln

  • Stornierung bis 14 Tage vor Anreisedatum: kostenfrei
  • Stornierung zwischen 14-7 Tagen vor Anreisedatum: 50% der Gesamtkosten
  • Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreisedatum: 100% der Gesamtkosten
  • Frühere Abreise ohne dringende Gründe führt nicht zu einer Rückerstattung der gezahlten Übernachtungskosten